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BVerfG, 14.11.2001 - 2 BvR 1118/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Durchsuchungsbefehl - Durchsuchungsanordnung - Verfassungsbeschwerde - Gefahr im Verzug - Unverletzlichkeit der Wohnung - Geschäftsräume - Richtervorbehalt
- Judicialis
BVerfGG § 93a Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 13 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13 Abs. 1; StPO §§ 102 105
Gefahr im Verzug bei Durchsuchung eines bislang unbekannten Wohnsitzes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 09.03.2001 - 166 Gs 394/01
- LG Hamburg, 28.05.2001 - 620 Qs 37/01
- AG Hamburg, 05.06.2001 - 166 Gs 394/01
- LG Hamburg, 06.07.2001 - 620 Qs 66/01
- BVerfG, 14.11.2001 - 2 BvR 1118/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerfG, 14.11.2001 - 2 BvR 1118/01
Die zu suchenden Beweisgegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss nach ihrer Art und ihrem vorgestellten Inhalt (nur) so genau umschrieben werden, wie es nach den gesamten Umständen des Falles vernünftigerweise möglich ist (BVerfGE 20, 162 ). - BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 14.11.2001 - 2 BvR 1118/01
Der verfassungsrechtlichen Bedeutung dieses Schutzes entspricht es, dass Art. 13 Abs. 2, 1. Halbsatz GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält und auch nach Abschluss der Durchsuchung der von der Maßnahme Betroffene die Berechtigung des Grundrechtseingriffs im fachgerichtlichen Verfahren klären lassen kann; der Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung steht deren Erledigung durch Vollzug der Maßnahme nicht entgegen (BVerfGE 96, 27 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 14.11.2001 - 2 BvR 1118/01
Es kann nur eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung der einfach-rechtlichen Bestimmungen über die Durchsuchungsvoraussetzungen willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 und stRspr). - BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 14.11.2001 - 2 BvR 1118/01
Von diesem Schutz werden auch Betriebs- und Geschäftsräume mit umfasst (BVerfGE 44, 353 ).
- LG Bielefeld, 10.08.2009 - 9 Qs 351/09
Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen …
Entscheidend ist die aus der Sicht ex ante zu beurteilende Prognose (BVerfG, 2 BvR 1118/01 vom 14.11.2001, für die Annahme von Gefahr im Verzug).