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   BVerfG, 14.11.2001 - 2 BvR 1118/01   

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https://dejure.org/2001,6691
BVerfG, 14.11.2001 - 2 BvR 1118/01 (https://dejure.org/2001,6691)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.2001 - 2 BvR 1118/01 (https://dejure.org/2001,6691)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 2001 - 2 BvR 1118/01 (https://dejure.org/2001,6691)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Durchsuchungsbefehl - Durchsuchungsanordnung - Verfassungsbeschwerde - Gefahr im Verzug - Unverletzlichkeit der Wohnung - Geschäftsräume - Richtervorbehalt

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1; StPO §§ 102 105
    Gefahr im Verzug bei Durchsuchung eines bislang unbekannten Wohnsitzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2001 - 2 BvR 1118/01
    Die zu suchenden Beweisgegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss nach ihrer Art und ihrem vorgestellten Inhalt (nur) so genau umschrieben werden, wie es nach den gesamten Umständen des Falles vernünftigerweise möglich ist (BVerfGE 20, 162 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2001 - 2 BvR 1118/01
    Der Beschluss des Amtsgerichts vom 5. Juni 2001 und die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts vom 6. Juli 2001 verletzen den Beschwerdeführer nicht in seinen Grundrechten aus Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2001 - 2 BvR 1118/01
    Der verfassungsrechtlichen Bedeutung dieses Schutzes entspricht es, dass Art. 13 Abs. 2, 1. Halbsatz GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält und auch nach Abschluss der Durchsuchung der von der Maßnahme Betroffene die Berechtigung des Grundrechtseingriffs im fachgerichtlichen Verfahren klären lassen kann; der Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung steht deren Erledigung durch Vollzug der Maßnahme nicht entgegen (BVerfGE 96, 27 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2001 - 2 BvR 1118/01
    Es kann nur eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung der einfach-rechtlichen Bestimmungen über die Durchsuchungsvoraussetzungen willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 und stRspr).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2001 - 2 BvR 1118/01
    Von diesem Schutz werden auch Betriebs- und Geschäftsräume mit umfasst (BVerfGE 44, 353 ).
  • LG Bielefeld, 10.08.2009 - 9 Qs 351/09

    Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen

    Entscheidend ist die aus der Sicht ex ante zu beurteilende Prognose (BVerfG, 2 BvR 1118/01 vom 14.11.2001, für die Annahme von Gefahr im Verzug).
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